Ausgangspunkt und Arbeitsgegenstand der Stiftung ist das gleichnamige Haus der Demokratie und Menschenrechte, das heute in der Greifswalder Straße 4 in Berlin dem aktuellen Engagement für Bürger- und Menschenrechte Raum bietet. Bürgerbewegungen arbeiten basisdemokratisch und dialogorientiert. Ihr Prinzip ist nicht die Rationalität der Verwertung, sondern die der Verständigung. Die Bündelung gesellschaftlicher Kompetenz, wie sie unter solidarischen Menschen entsteht, ist die wichtigste Kraft, die sie staatlicher oder privater Herrschaft entgegenstellen.
Die politische Unabhängigkeit des Hauses basiert auf der Arbeit und den finanziellen Beiträgen seiner Mieter*innen. Dabei müssen einerseits die finanziellen Schranken für die Nutzung unserer Räume so niedrig wie möglich gehalten werden, um Vielen die Arbeit hier zu ermöglichen, andererseits aber müssen die Einnahmen den Erhalt des Hauses und die weitere Arbeit der Stiftung sichern.
Von Zeit zu Zeit gelingt es uns, einem selbst gesetzten Anspruch zu genügen: aus der Vernetzung von verschiedenen Gruppen und mit den „Freiräumen“ des Hauses neuen sozialen Bewegungen den Start zu erleichtern. So bei den Anti-Hartz-Protesten, den Montagsdemonstrationen in Ostdeutschland 2004, den Mieten- und Stadtteilprotesten oder den Studierendenprotesten. Voraussetzung dafür ist der lange Atem, den es braucht, um ein Haus zu unterhalten, das nicht die Reichen und Mächtigen auf seiner Seite hat.
▶ Vorstandsmitglieder
Isa-Lorena Messer, ,
▶ Mitglieder des Kuratoriums
Tobias Baur, Freda von Bussche, Reinhard Dalchow, Madelon Dimmerling, Mardela Mesias-Zeuke, Björn Mohr, Angelika Nguyen, Arkadiusz Osinski, Pia Paust-Lassen, Robert Niedworok, Elske Rosenfeld, Andreas Schreier, Lavern Wolfram ▶ Entsendende Organisationen
- Amnesty International Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
- Bibliothek der Freien
- Grüne Liga e.V.
- Humanistische Union e.V. (Landesverband Berlin)
- Interventionistische Linke
- Verein Haus der Demokratie e.V.
▶ Präambel
In der von der Mitgliederversammlung des "Haus der Demokratie e.V." am 27. Juni 1991 beschlossenen Fassung und den vom Kuratorium am 1.12.1992 und 17.03.2005 beschlossenen Änderungen. Bearbeitungsstand: 8.06.2006:
Durch diese Stiftung sollen die Ideen der Bürgerinnen- und Bürgerbewegungen befördert werden, wie sie sich in den demokratischen Revolutionen des Jahres 1989 entfaltet haben und seit dem in Deutschland, Mittel- und Osteuropa ein gesellschaftlicher Faktor geworden sind.
Die hier zu leistende Arbeit stützt sich auf die Erfahrung
-
dass auch große politische und gesellschaftliche Veränderungen gewaltfrei möglich sind, wenn sie nicht von Parteien und deren Machtpolitik und Herrschaftswissen bestimmt werden,
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dass insbesondere das demokratische Zusammenwachsen der beiden deutschen
Gesellschaften erst durch das Fortführen und Einbringen der eigenen politischen Ansätze aus der Revolution in der DDR erreicht werden kann,
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dass das Zusammenwachsen Deutschlands nur ein Teil der größeren Aufgabe ist, die mittel- und osteuropäische Identität im Bildungsprozess des neuen
Europa zu artikulieren,
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dass nach dem Zusammenbruch der Systeme der Aufbau des Ostens nicht ohne den Umbau
des Westens vorsichgehen kann, wenn das künftige Gesamteuropa ein gemeinsames
demokratisches Projekt aller beteiligten Völker werden soll.
Die Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte will Organisationen und Personen, die sich um diese Ziele bemühen, nicht aber Parteien, einen geistigen und organisatorischen Mittelpunkt in Deutschland uneigennützig zur Verfügung stellen.
§ 15 – Anfallberechtigung
Im Falle der Aufhebung der Stiftung fällt das Vermögen an eine gemeinnützige Institution, die es unmittelbar und ausschließlich für Zwecke nach § 2 dieser Satzung zu verwenden hat. Die Auswahl der Institution hat zusammen mit Beschluss über die Aufhebung der Stiftung zu erfolgen. Vor der Vermögensübertragung ist von dem für die übernehmende Institution zuständigen Finanzamt eine Bestätigung darüber einzuholen, dass sie gemeinnützig im Sinne der Vorschriften der Abgabenordnung ist.